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PV-Info KW30-33/2019

Die Themen vom 26.07.2019 bis zum 22.08.2019:
– Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung
– Gewöhnlich grenzüberschreitende Beschäftigung – die besondere, oft übersehene Kollisionsnorm der VO (EG) 883/2004
– Der Zuzugsfrei¬betrag gemäß § 103 Abs 1a EStG
– BFG: Großes Pendlerpauschale – Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel

PV-Info KW29/2019

Die Themen vom 19.07.2019 bis zum 25.07.2019:
– Lohnverrechnungspezifisches zum Sabbatical
– Bezahlte Pausen – Beendigung einer betrieblichen Übung
– Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung
– OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin
– Schwangerschaftsähnlicher Zustand und Kündigungsschutz nach MSchG
– Meldepflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt
– Besteuerung einer als „freiwillig Abfertigung“ bezeichneten Zahlung

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

wir wünschen Ihnen, dass Sie den August zur Erholung nutzen können und dass Ihr Firmenhandy manchmal ausgeschaltet bleiben darf. Nach dem „freien Spiel der Kräfte zu Sommerbeginn“ – Andreas Gerhartl informiert Sie zur jüngsten Gesetzesflut vor allem zu arbeits­rechtlichen Themen in der Personalver­rechnung – geht es auch gegen Ende des Sommers für die Personalver­rechnung spannend weiter: Anfang Juli wurden das Steuerreform­gesetz 2020 mit der geplanten ersten Etappe der Steuerreform, das Abgaben­änderungsgesetz 2020 und das Finanz-Organisationsreform­gesetz als Initiativanträge im Nationalrat eingebracht. Diese Anträge sollen noch vor der Nationalratswahl im September beschlossen werden. Ihre Monika Kunesch

Kinderbeteuungsgeld

Der Zuzugsfrei­betrag gemäß § 103 Abs 1a EStG

Seit dem StRef G 2015/2016 kann der BMF gemäß § 103 Abs 1a EStG bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft oder Forschung dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag iHv 30 % der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen.