Der Karfreitag im österreichischen Arbeitsrecht
Der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirche, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche. Ein Arbeitnehmer, der nicht einer dieser Religionsgemeinschaften angehört, hat in dieser Regelung eine Ungleichbehandlung erblickt und es wurden daraufhin vom OGH dem EuGH Fragen zu den unionsrechtlichen Grundlagen vorgelegt.









