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DBA-rechtliche Aufteilung von Besteuerungs­rechten auf dem Prüfstand des EuGH

(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union) (Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)

Gastbeitrag von Prof. Dr. Stefan Bendlinger

In Zusammenhang mit der Beschäftigung in Belgien ansässiger Arbeitnehmer bei einem Beratungs­unternehmen in Luxemburg hatte sich der EuGH mit der unions­rechtlichen Vereinbarkeit der mit dem OECD-Muster­abkommen (OECD-MA) konformen Verteilungsnorm für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit auf Grundlage des belgisch-luxemburgischen Doppel­besteuerungsabkommens (DBA) zu beschäftigen.

Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob die in Art 45 AEUV geregelte Arbeitnehmerfreizügigkeit dem DBA-rechtlichen Tätigkeitsort­prinzip entgegensteht, wonach im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers die Steuerfrei­stellung der in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Arbeitgeber bezogenen Einkünfte davon abhängig gemacht wird, dass die Tätigkeit, für die dem Arbeitnehmer Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich in dem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird (EuGH 28. 10. 2018, C-602/17, Sauvage und Lejeune).

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 25) als PDF und bei Lindeonline.

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