Gastbeitrag von Prof. Dr. Stefan Bendlinger
In Zusammenhang mit der Beschäftigung in Belgien ansässiger Arbeitnehmer bei einem Beratungsunternehmen in Luxemburg hatte sich der EuGH mit der unionsrechtlichen Vereinbarkeit der mit dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) konformen Verteilungsnorm für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit auf Grundlage des belgisch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu beschäftigen.
Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob die in Art 45 AEUV geregelte Arbeitnehmerfreizügigkeit dem DBA-rechtlichen Tätigkeitsortprinzip entgegensteht, wonach im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers die Steuerfreistellung der in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Arbeitgeber bezogenen Einkünfte davon abhängig gemacht wird, dass die Tätigkeit, für die dem Arbeitnehmer Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich in dem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird (EuGH 28. 10. 2018, C-602/17, Sauvage und Lejeune).
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