Dr. Andreas Gerhartl
Eine geringfügige Beschäftigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus. Bei Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung ist die Frage, ob Geringfügigkeit vorliegt, aber nicht anhand des Einkommensteuerbescheides zu beurteilen. Maßgeblich ist der Anspruchslohn ( VwGH 2. 7. 2019, Ra 2019/08/0068).
Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 18) als PDF und bei Lindeonline.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.