Dr. Andreas Gerhartl
Die Ausübung einer Tätigkeit im Betrieb von dem Arbeitslosen nahestehenden Personen ist für den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auch dann schädlich, wenn kein Dienstverhältnis vorliegt. Maßgebend ist in diesem Fall, ob bei Bestehen eines Dienstverhältnisses ein fiktives Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt würde (VwGH 18. 3. 2019, Ra 2018/08/0233).
Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 15) als PDF und bei Lindeonline.
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