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Rückforderung von Arbeitslosengeld

(Bild: © Foto: AMS, Fotostudio B&G) (Bild: © Foto: AMS, Fotostudio B&G)

Dr. Andreas Gerhartl

Die Ausübung einer Tätigkeit im Betrieb von dem Arbeitslosen nahestehenden Personen ist für den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung auch dann schädlich, wenn kein Dienst­verhältnis vorliegt. Maßgebend ist in diesem Fall, ob bei Bestehen eines Dienst­verhältnisses ein fiktives Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt würde (VwGH 18. 3. 2019, Ra 2018/08/0233).

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 15) als PDF und bei Lindeonline.

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