Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2020 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2020 beträgt 1,031. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Ein Beitrag von Mag. Monika Kunesch, LL.M..
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