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Aviso: Service-Entgelt wird demnächst wieder fällig!

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das Service-Entgelt für die e-card fällt für alle Personen an, die am 15. 11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für 2020 ist somit am 15. 11. 2019 ein Service-Entgelt in Höhe von 11,95 Euro fällig.

Das Service-Entgelt ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben:

  • Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in einem Ausbildungsverhältnis;
  • Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgelts vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen;
  • Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Kündigungsentschädigung.

(Quelle: NÖDIS Nr 11/2019)

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