Das Service-Entgelt für die e-card fällt für alle Personen an, die am 15. 11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für 2020 ist somit am 15. 11. 2019 ein Service-Entgelt in Höhe von 11,95 Euro fällig.
Das Service-Entgelt ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben:
- Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in einem Ausbildungsverhältnis;
- Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgelts vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen;
- Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Kündigungsentschädigung.
(Quelle: NÖDIS Nr 11/2019)