News, Sonderzahlung
Schreibe einen Kommentar

Berechnung der Zuver­dienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Wer einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezieht und daneben seine selbständige Tätigkeit weiter ausübt, muss die Einhaltung der Zuver­dienstgrenze beachten. Für die Berechnung der Zuver­dienstgrenze werden nicht nur die Einkünfte laut Einkommen­steuerbescheid herangezogen, bis Ende 2011 wurden diese Einkünfte um die im Jahr des Bezugs vorgeschriebenen Sozial­versicherungsbeiträge erhöht (seit 2012 werden die selbständigen Einkünfte pauschal um 30 % erhöht). Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

Diese gesetzliche Bestimmung führte im vorliegenden Fall zu dem absurden Ergebnis, dass trotz gänzlichen Fehlens eines Erwerbs­einkommens im Anspruchs­zeitraum das Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert wurde, da die im Kalenderjahr vorgeschriebenen Sozial­versicherungsbeiträge allein bereits die Zuver­dienstgrenze überschritten. Der OGH musste wieder einmal die Rechtsansicht des Sozial­versicherungsträgers korrigieren, um zu einer vertretbaren Lösung zu kommen (OGH 7. 5. 2019, 10 ObS 11/19v).

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2019, 20) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.