Wann der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union erfolgt und ob noch eine Einigung über ein Austrittsabkommen erzielt werden kann, ist nach wie vor ungewiss. Ein Beitrag von Mag. Alexandra Platzer und Dr. Robert Hunka.
Bei einem Austritt ohne Abkommen, einem sogenannten „Hard Brexit“, müssen Personalverantwortliche rasch reagieren: Britische Staatsbürger verlieren ihren unionsrechtlichen Arbeitsmarktzugang und ihre Europäische Krankenversicherungskarte wird ungültig. Gerade im Bereich der Sozialversicherung gibt es keine Übergangsvorschriften.
Arbeitnehmer, die in Österreich und im Vereinigten Königreich tätig werden, werden vielfach in beiden Staaten der Sozialversicherung unterliegen. Einige Vorbereitungsmaßnahmen können Arbeitgeber jetzt schon setzen, obwohl die weitere Entwicklung noch nicht feststeht.
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