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Brexit – Entsendungen planen in der Ungewissheit

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Wann der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union erfolgt und ob noch eine Einigung über ein Austritts­abkommen erzielt werden kann, ist nach wie vor ungewiss. Ein Beitrag von Mag. Alexandra Platzer und Dr. Robert Hunka.

Bei einem Austritt ohne Abkommen, einem sogenannten „Hard Brexit“, müssen Personalverantwortliche rasch reagieren: Britische Staatsbürger verlieren ihren unions­rechtlichen Arbeitsmarktzugang und ihre Europäische Kranken­versicherungskarte wird ungültig. Gerade im Bereich der Sozial­versicherung gibt es keine Übergangs­vorschriften.

Arbeitnehmer, die in Österreich und im Vereinigten Königreich tätig werden, werden vielfach in beiden Staaten der Sozial­versicherung unterliegen. Einige Vorbereitungsmaßnahmen können Arbeitgeber jetzt schon setzen, obwohl die weitere Entwicklung noch nicht feststeht.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2019, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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