Auch wenn die private Nutzung eines Firmen-Kfz die einzige Einnahme aus dem Dienstverhältnis ist, stellt dies einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil im Sinne des § 15 EStG dar, der nach den Bestimmungen der SachbezugswerteVO zu bewerten und mit einem Lohnzettel zu erfassen ist (BFG 27. 11. 2018, RV/7100090/2012). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Der ganze Artikel (PV-Info 8/2019, 20) als PDF und bei Lindeonline.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.