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Schicksal von Zeitguthaben bei Konkurs

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Bislang war in der Literatur umstritten, ob Zeitguthaben, die vor Konkurseröffnung erworben wurden, Masseforderungen sind oder nicht. Auch die Rechtsprechung lieferte kein ganz klares Bild dazu. Nunmehr hat der OGH klargestellt, dass Zeitguthaben nur dann Masseforderungen sind, wenn der Anspruch nach Konkurseröffnung erworben wurde. Andernfalls sind sie Konkursforderungen ( OGH 25. 3. 2019, 8 ObA 60/18h). Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2019, 17) als PDF und bei Lindeonline.

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