Viele Kollektivverträge – so auch der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) – sehen pauschale Taggelder vor. Der Anspruch auf ein solches Taggeld hängt oftmals – so auch hier – von einer auswärtigen Nächtigung ab. Nach Ansicht des OGH steht nach dem KVAÜ ein Taggeld auch für jene Tage zu, in denen der Arbeitnehmer nur in der davor liegenden Nacht, nicht aber in der danach liegenden Nacht auswärts nächtigt (OGH 25. 1. 2019, 8 ObA 72/18y). Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.
Der ganze Artikel (PV-Info 8/2019, 16) als PDF und bei Lindeonline.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.