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Änderung beim Schlechtwetterkriterium „Hitze“

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Wie bereits in PV-Info 5/2019 angekündigt (Grafeneder, Kollektiv­vertragsabschluss für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe, PV-Info 5/2019, Seite 3 ff), wird rückwirkend mit Wirksamkeit 1. 5. 2019 das bisherige Hitzekriterium von mindestens 35 °C auf 32,5 °C gesenkt. Einen Rechts­anspruch des Arbeitnehmers auf „hitzefrei“ gibt es aber auch weiterhin nicht. Ein Beitrag von Rudolf Grafeneder.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 6) als PDF und bei Lindeonline.

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