Im gegenständlichen Erkenntnis des VwGH war strittig, ob hinsichtlich einer einmalig ausbezahlten Austrittsleistung aus einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung die Steuerfreistellung zu einem Drittel gemäß § 124b Z 53 EStG für Pensionsabfindungen zur Anwendung kommt. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Entscheidung: VwGH 22. 11. 2018, Ra 2018/15/0086
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