Bei Vorliegen einer echten Nettolohnvereinbarung ist die Hypotax als fiktive und hypothetische Einkommensteuer ein rechnerisches Element und nur ein vom Arbeitgeber getragener Unterschiedsbetrag zur tatsächlichen höheren Steuer im Ausland ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sind die tatsächlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung so hoch, dass es sich nicht mehr um „notwendige“ Mehraufwendungen handelt, ist die Ermittlung fiktiver (Miet-)Kosten geboten. Ein Gastbeitrag von Mag. Klemens Nenning.
Entscheidung: BFG 5. 2. 2018, RV/5100934/2015
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