Der OGH musste sich in einem Anlassfall mit der Frage der Einreihung eines Prokuristen im Geltungsbereich des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (im Folgenden: KV-Bauangestellte) beschäftigen. Er kam zum Ergebnis, dass die Erteilung der Prokura dazu führt, dass für diese Arbeitnehmer die Bestimmungen zur Einstufung keine Bedeutung haben und diese somit kein kollektivvertraglich geregeltes Mindestentgelt haben. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.
Entscheidung: OGH 27. 9. 2018, 9 ObA 79/18k
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