Kollektivverträge, News
Schreibe einen Kommentar

Einstufung eines Prokuristen im Kollektiv­vertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Der OGH musste sich in einem Anlassfall mit der Frage der Einreihung eines Prokuristen im Geltungsbereich des Kollektiv­vertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (im Folgenden: KV-Bauangestellte) beschäftigen. Er kam zum Ergebnis, dass die Erteilung der Prokura dazu führt, dass für diese Arbeitnehmer die Bestimmungen zur Einstufung keine Bedeutung haben und diese somit kein kollektiv­vertraglich geregeltes Mindest­entgelt haben. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

Entscheidung: OGH 27. 9. 2018, 9 ObA 79/18k
Der ganze Artikel (PV-Info 3/2019, 13) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.