Die Versetzung eines Arbeitnehmers muss vom Inhalt des Arbeitsvertrags gedeckt sein. Handelt es sich um eine verschlechternde Versetzung, ist überdies die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Das Zusammenspiel beider Voraussetzungen verdeutlicht eine OGH-Entscheidung. Ein Beitrag vonDr. Andreas Gerhartl.
Entscheidung: OGH 28. 6. 2018, 9 ObA 3/18h
Der ganze Artikel (PV-Info 3/2019, 10) als PDF und bei Lindeonline.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.