Allgemeines, News
Schreibe einen Kommentar

Versetzung bei Änderung des Tätigkeitsbereichs

Die Versetzung eines Arbeitnehmers muss vom Inhalt des Arbeits­vertrags gedeckt sein. Handelt es sich um eine verschlechternde Versetzung, ist überdies die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Das Zusammenspiel beider Voraussetzungen verdeutlicht eine OGH-Entscheidung. Ein Beitrag vonDr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 3/2019, 10) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.