Mit dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) 2017 (BGBl I 2017/137) wurden die Kompetenzen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Die Vorgängerregelungen des WTBG 1999 wurden dabei teilweise übernommen, zum Teil ist die Neuregelung aber auch mit inhaltlichen Änderungen verbunden. Die Auslegung dieser Kompetenztatbestände ist in der Praxis manchmal unklar und punktuell auch durch Erlass geregelt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
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