Mit BGBl II 2019/60 wurde am 1. 3. 2019 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG 1988, der Meldungen gemäß §§ 3 Abs 2 und 109a EStG 1988 sowie § 109b EStG 1988 geändert wird, kundgemacht.
Veröffentlicht am 12.3.2019
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