Dieser Beitrag von Rudolf Grafeneder behandelt die mit 1. 1. 2019 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, die durch die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2018/362, ausgegeben am 21. 12. 2018, erfolgte.
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