Aufgrund der Rechtsprechung des VwGH wurden bei Überlassung von Geschäftsführern zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnisse zum Beschäftiger unterstellt ( VwGH 7. 9. 2017, Ro 2014/08/0046).
Trotz teilweiser Entschärfung durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger in den letzten Monaten war die Umsetzung des Erkenntnisses gerade für Konzerne kaum administrierbar. Nun hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen: Eine entsprechende Anpassung des Dienstgeberbegriffs im ASVG ist mit 10. 1. 2019 in Kraft getreten (BGBl I 2019/8, ausgegeben am 9. 1. 2019).
Der ganze Artikel (PV-Info 02/2019, 13) als PDF und bei Lindeonline.
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