Aufgrund des EuGH-Urteils vom 22. 1. 2019, C-193/17, Cresco Investigation, wurde die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für diejenigen Arbeitnehmer, die bestimmten Kirchen angehören, als unionsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion qualifiziert. Deshalb besteht Handlungsbedarf für Österreich.
Die Regierungsparteien haben sich nun auf eine Halbtagesregelung geeinigt. Ab 14 Uhr soll für alle Arbeitnehmer Österreichs frei sein – die Regelung soll bereits ab dem kommenden Karfreitag gelten. Ein entsprechender Beschluss soll noch im Februar gefasst werden.
Zur Presseaussendung der Regierungsparteien.