Knapp 40 % aller Arbeitnehmer verfügen aktuell über All-in-Vereinbarungen, Tendenz steigend. Unternehmen streben immer mehr danach, mittels teils hohen Überzahlungen Höchstleistungen der Arbeitnehmer, aber auch „Höchstarbeitszeiten“ zu fordern. Im Hinblick auf die AZG-Novelle und die Ausdehnung der Höchstarbeitszeit rückt diese Thematik erneut in den Fokus.
Bei Existenz von kollektivvertraglichen Mindestentgelten ist die Festsetzung von All-in-Gehältern meist unkomplex. Anders verhält sich die Situation jedoch im kollektivvertragsfreien Bereich. Wie hoch kann die Überzahlung für eine pauschale Abgeltung von Mehrleistungen tatsächlich angesetzt werden? Sind Arbeitgeber hinsichtlich der Höhe völlig frei oder gibt es Grenzen – zB sittenwidrige Vereinbarungen –, die zu beachten sind?
Dies soll in diesem Gastbeitrag von Dr. Johannes Edthaler und Christina Traxler untersucht werden, um die rechtskonforme Ausgestaltung von All-in-Vereinbarungen zu gewährleisten und damit hohe Verwaltungsstrafen und Nachzahlungen an die Arbeitnehmer zu vermeiden.
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