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All-in-Vereinbarungen – Vermeidung von Kopflastigkeit und anderen Stolperfallen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Knapp 40 % aller Arbeitnehmer verfügen aktuell über All-in-Vereinbarungen, Tendenz steigend. Unternehmen streben immer mehr danach, mittels teils hohen Überzahlungen Höchst­leistungen der Arbeitnehmer, aber auch „Höchstarbeitszeiten“ zu fordern. Im Hinblick auf die AZG-Novelle und die Ausdehnung der Höchstarbeitszeit rückt diese Thematik erneut in den Fokus.

Bei Existenz von kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelten ist die Festsetzung von All-in-Gehältern meist unkomplex. Anders verhält sich die Situation jedoch im kollektiv­vertragsfreien Bereich. Wie hoch kann die Überzahlung für eine pauschale Abgeltung von Mehrleistungen tatsächlich angesetzt werden? Sind Arbeitgeber hinsichtlich der Höhe völlig frei oder gibt es Grenzen – zB sittenwidrige Vereinbarungen –, die zu beachten sind?

Dies soll in diesem Gastbeitrag von Dr. Johannes Edthaler und Christina Traxler untersucht werden, um die rechtskonforme Ausgestaltung von All-in-Vereinbarungen zu gewährleisten und damit hohe Verwaltungs­strafen und Nachzahlungen an die Arbeitnehmer zu vermeiden.

Der ganze Artikel (PV-Info 01/2019, 12) als PDF und bei Lindeonline.

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