Im Besuch eines mehrmonatigen Sprachkurses zur Verbesserung der (allgemeinen) Sprachkenntnisse vor Beginn eines Studiums ist für sich keine „Berufsausbildung“ iSd FLAG 1967 zu sehen, da dadurch keine Ausbildung zu einem bestimmten Beruf erfolgt.
Entscheidung: BFG 11. 9. 2018, RV/3100573/2015 (Revision nicht zulässig).
Normen: § 33 Abs 3 EStG; §§ 2 Abs 1 und 26 Abs 1 FLAG.