Die Einführung von Systemen zur Beurteilung der Arbeitnehmer des Betriebs bedarf – unter bestimmten Voraussetzungen – der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt bei der Verwendung von Persönlichkeitstests, die der Rekrutierung von Führungskräften dienen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Entscheidung: OGH 27. 2. 2018, 9 ObA 94/17i
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