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Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu Persönlichkeitstests

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die Einführung von Systemen zur Beurteilung der Arbeitnehmer des Betriebs bedarf – unter bestimmten Voraussetzungen – der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt bei der Verwendung von Persönlichkeitstests, die der Rekrutierung von Führungskräften dienen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 21) als PDF und bei Lindeonline.

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