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Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder bei Berufsfort­bildung im Ausland mit Gratisnächtigung?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder anlässlich einer (Auslands-)Reise können nur zeitlich eingeschränkt als Werbungs­kosten geltend gemacht werden. Fällt kein Nächtigungsaufwand an, können dafür keine Werbungs­kosten und auch keine pauschalen Nächtigungsgelder anerkannt werden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 22) als PDF und bei Lindeonline.

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