Werden pauschale Reisekostenersätze an Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Verordnung unabhängig davon gewährt, ob der einzelne Arbeitnehmer im betreffenden Monat überhaupt Dienstreisen unternommen hat, sind diese steuerpflichtig, auch wenn angenommen werden kann, dass Dienstreisen im Jahresdurchschnitt im erforderlichen Ausmaß tatsächlich durchgeführt wurden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Entscheidung: VwGH 27. 11. 2017, Ra 2015/15/0026
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