diese Ausgabe der PV-Info wird von drei Themenschwerpunkten bestimmt: der Arbeitszeitnovelle 2018, aktueller Judikatur rund um Wochengeld und Karenz und aktueller Judikatur rund um Reisekosten.
Als ich das Editorial zur PV-Info vom Juli 2018 verfasste und Ihnen den Initiativantrag zur Arbeitszeitflexibilisierung kurz vorstellte, habe ich nicht gedacht, dass die Sommerruhe für Personalverantwortliche und Personalverrechner so kurz sein wird. Bereits am 5. 7. 2018 wurde die Novelle zum AZG und ARG beschlossen und überdies nicht wie geplant mit Inkrafttreten per 1. 1. 2019, sondern bereits mit 1. 9. 2018. Andreas Gerhartl hat es trotz seines Urlaubs (!) dankenswerterweise übernommen, die Änderungen für Sie zusammenzustellen. Nunmehr gilt es, sich mit den neuen Bestimmungen zu befassen und allfällige arbeitsrechtliche Maßnahmen umzusetzen, wie beispielsweise eine Überarbeitung von Gleitzeitvereinbarungen, sei es im Rahmen von Einzelvereinbarungen oder von Betriebsvereinbarungen, sofern der Arbeitgeber die neuen Regelungen umsetzen möchte. Realistisch betrachtet wird dies angesichts von urlaubsbedingten Abwesenheiten bis 1. 9. 2018 nicht möglich sein und so wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis der 12-Stunden-Arbeitstag bzw die 60-Stunden-Arbeitswoche im Rahmen von Gleitzeitvereinbarungen umgesetzt sein wird.
Die Höhe des Wochengeldes gibt immer wieder Anlass zu unterschiedlichen Ansichten werdender Mütter und der Gebietskrankenkassen. So hat unter anderem der OGH bestätigt, dass sich MSchG-bedingte Einkommenseinbußen für die Mutter während der Schwangerschaft nicht auf die Höhe des Wochengeldes auswirken dürfen. Christa Kocher hat dazu Näheres für Sie aufbereitet.
Für Arbeitnehmer ist es schwer nachvollziehbar, dass die Höhe der abgabenfrei anzusetzenden Tagesgelder im Rahmen von Dienstreisen über Auftrag des Arbeitgebers anders zu ermitteln ist als jene, die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Michael Seebacher hat für Sie einschlägige Judikate zusammengestellt.
Damit wünsche ich Ihnen mit dem novellierten AZG und ARG als Urlaubslektüre noch angenehme Sommertage!
Ihre Monika Kunesch