Am 14. 6. 2018 wurde von Abgeordneten der Regierungsfraktionen ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden sollen, in den Nationalrat eingebracht (IA 303/A 26. GP). Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
- Ausweitung des Begriffs der leitenden Angestellten;
- Ausweitung der zulässigen täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden (Wegfall der bisherigen Sonderüberstundenregelung);
- Verlängerung der möglichen Tagesarbeitszeit bei Gleitzeit auf 12 Stunden bei maximal 60 Wochenstunden;
- mehrmalige Übertragbarkeit von Zeitguthaben bei Durchrechnung von Normalarbeitszeit;
- (zumindest) gesetzlicher Überstundenzuschlag für die vereinbarte 11. und 12. Stunde;
- Beschränkung der wöchentlichen Überstunden auf 20 Stunden bei durchschnittlicher Wochenarbeitszeit von 48 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen;
- Ablehnungsmöglichkeit von Überstunden, die zu einer Tagesarbeitszeit von mehr als 10 Stunden bzw zu einer Wochenarbeitszeit von mehr als 50 Stunden führen;
- Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus;
- Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. PV-Info wird Sie auf dem Laufenden halten.
Der ganze Artikel (PV-Info 7/2018, 1) als PDF und bei Lindeonline.
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