in dieser Ausgabe der PV-Info werden einige (geplante) Gesetzesänderungen kommentiert, die einerseits kürzlich in Kraft getreten sind (wie der verschärfte Nichtraucher-Schutz ab 1. 5. 2018) oder in Kürze in Kraft treten werden (wie – so die Gesetzwerdung erfolgt – eine Novelle zur Wiedereingliederungsteilzeit ab 1. 7. 2018 und Änderungen rund um die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. 1. 2019). Es besteht also bereits vor Inkrafttreten der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung Änderungsbedarf! Christian Artner informiert Sie wie schon gewohnt über Neuerungen aus dem ASVG. Über weitere umsetzungsbezogene Details zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wird er Sie in den nächsten Ausgaben der PV-Info auf dem Laufenden halten.
Weiters haben wir Themen rund um das BUAG und den Arbeitslosengeldbezug aufgegriffen. So erfahren Sie von Christoph Wiesinger, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitslosengeld bei Bezug einer Abfindung nach § 10 BUAG ruht. Andreas Gerhartl setzt mit Fragen rund um das Arbeitslosengeld fort und untersucht, in welchem Staat Grenzgängern Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht und ob ein „Praktikant“ arbeitslos ist oder nicht.
Wie auf Grund der öffentlichen Diskussion kaum zu überhören war, liegt ein parlamentarischer Initiativantrag für eine Novellierung des AZG vor, mit welchem die im Regierungsprogramm 2017 – 2022 geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts umgesetzt werden soll. Man darf also gespannt sein, ob es rund um die Personalverrechnung und das Arbeits(zeit)recht eine Sommerpause geben wird.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls zumindest eine Sommerruhe!
Ihre Monika Kunesch