Fahrtkostenersätze für Fahrten unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 3 Abs 1 Z 16b EStG steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung (und somit auch im Bereich der betrieblichen Vorsorge) sind derartige Fahrtkostenersätze beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.
Achtung: Wird vom Dienstgeber für die Strecke von der Wohnung zur Baustelle bzw zum Montageort ein Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs 1 Z 6 EStG berücksichtigt, stellen Fahrtkostenersätze bis zur Höhe des Pendlerpauschales einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
(Quelle: Michaela Podgornik in NÖDIS Nr 10/Juli 2018)