Wird der Arbeitnehmer zur Absolvierung einer Ausbildung unter Fortzahlung des Entgelts vom Dienst freigestellt, kann der Rückersatz dieser Kosten vereinbart werden. Auch dabei ist aber das Transparenzgebot zu beachten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Entscheidung: OGH 27. 2. 2018, 9 ObA 7/18x
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