Bei der Abgrenzung, ob die Tätigkeit von Ärzten im Rahmen eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses gemäß § 47 Abs 2 EStG erfolgt, tritt das Kriterium der Weisungsbindung in den Hintergrund und es kommt dem Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers entscheidende Bedeutung zu.
Entscheidung: BFG 29. 1. 2018, RV/2100333/2011
Norm: § 47 Abs 2 EStG
Sind Ärzte bei der Erbringung von Nacht- und Wochenenddiensten in einem Sanatorium in den geschäftlichen Organismus maßgeblich eingegliedert, liegen Dienstverhältnisse und keine Werkverträge vor. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 14) als PDF und bei Lindeonline.
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