Besteht während einer Arbeitsunterbrechung jederzeit die Möglichkeit, von einem Gast angesprochen zu werden, und ist der Arbeitnehmer daraufhin verpflichtet, unverzüglich die Arbeit aufzunehmen, so stellt eine solche Arbeitsunterbrechung keine Ruhepause nach § 11 Abs 1 AZG dar. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Entscheidung: OGH 30. 1. 2018, 9 ObA 9/18s
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