Eine Berechtigung zur einseitigen Änderung eines Vertrages durch den wirtschaftlich typischerweise stärkeren Teil ist eine ungewöhnliche, in der Regel den anderen (schwächeren) Vertragsteil gröblich benachteiligende Vereinbarung und speziell dem Arbeitsvertragsrecht fremd. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Entscheidung: OGH 26. 1. 2018, 8 ObA 38/17x
Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 8) als PDF und bei Lindeonline.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.