Kaum ist die Anpassung des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) aus Anlass der VO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 119 vom 4. 5. 2016, S 1 (im Folgenden: DSGVO), beschlossen, wird das DSG schon wieder abgeändert. Die Herangehensweise an die Umsetzung eines neuen bzw überarbeiteten nationalen DSG sorgt in den letzten Wochen für viel Aufregung. Ein Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz.
Es wurde ein Paket an Novellierungen beschlossen, dessen genaue Bedeutung schwer greifbar ist und die Praxis vor neue Fragen stellt. Eine wichtige Neuerung ist dabei das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018, BGBl I 2018/24, ausgegeben am 15. 5. 2018, über das in den Medien zum Teil euphorisch berichtet wurde. Doch die Gerüchte, dass das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 Klarstellungen und Entlastungen für Unternehmen schafft, sind – nüchtern juristisch betrachtet – nicht so positiv oder weitgehend, wie zum Teil vermittelt. Nachstehender Beitrag soll einen Überblick über wichtige beschlossene Änderungen geben und auf für die Praxis relevante Probleme hinweisen.
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