Das BFG hatte in der gegenständlichen Entscheidung einerseits die Frage zu klären, ob die neben einer österreichischen PVA-Pension bezogene Schweizer Invaliditätspension in Österreich steuerpflichtig ist, sowie andererseits, ob steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen (BFG 4. 12. 2017, RV/1100220/2015). Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Der ganze Artikel (PV-Info 4/2018, 21) als PDF und bei Lindeonline.
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