in dieser Ausgabe der PV-Info haben wir wiederum einen Schwerpunkt auf internationale Themen gelegt und einschlägige Ansichten der Finanzverwaltung (EAS-Auskünfte) und Judikatur des BFG und des VwGH der letzten Monate zusammengestellt.
Die Durchsicht dieser Beiträge zeigt, wie aufwendig sich manche Verfahren im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten gestalten: So ging ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Veranlagung von der Verlagerung seiner Ansässigkeit aus und musste schlussendlich im Rechtsmittelverfahren vom VwGH erfahren, dass aufgrund der kürzer als ursprünglich erwarteten Tätigkeit in den USA und aufgrund des Umstands, dass er keine nachhaltigen sozialen Kontakte in den USA gepflegt hat, kein Wechsel der Ansässigkeit anzunehmen ist. Immer wieder erleben wir auch in der Beratungspraxis Berechnungsprobleme im Zusammenhang mit dem Anrechnungsverfahren – wie die BFG und VwGH Judikatur zeigt, handelt es sich dabei um keine Einzelfälle. Diesbezüglich stellen jedenfalls die Personalverrechnungen den Finanzämtern seit einigen Jahren mit dem Lohnzettel L 24 alle notwendigen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung. Weiters zeigt sich immer wieder, dass die im Allgemeinen wohl bekannte 183-Tage-Regelung in der Praxis leider in vielen Fällen gar nicht zur Anwendung kommt, da die Bezüge einem im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber oder einer Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat zuzurechnen sind. Dadurch werden für oft nur kurzfristige tageweise Einsätze von Arbeitnehmern aufwendige Besteuerungsverfahren in zwei Staaten notwendig – ob dies der Unterstützung der Internationalisierung der Wirtschaft zuträglich ist, bleibt dahingestellt.
Ich wünsche Ihnen nach dem ungewöhnlich langen Winter einen lauen Frühlingsbeginn!
Ihre Monika Kunesch