Werden Dienstnehmer von einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich entsandt, sind ZKO-Meldungen zu erstatten und A1-Dokumente sowie Lohnunterlagen am Einsatzort bereitzuhalten. Fehlen diese Meldungen und Unterlagen, liegen mehrere Übertretungen vor, weshalb es zu einer Kumulierung von Strafen kommt (LVwG Tirol 14. 11. 2017, LVwG- 2016/41/2037-19). Ein Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz.
Der Geschäftsinhaber einer (vermutlich deutschen) Schi- und Snowboardschule wurde im Zuge einer Kontrolle der Finanzpolizei am 20. 2. 2015 aufgefordert, für 10 für diese Schischule tätigen Schilehrer ZKO-Meldungen (Meldungen gemäß § 7b Abs 2 und § 7d AVRAG oder nach der geltenden Rechtslage § 19 LSD-BG), Unterlagen über die Anmeldung dieser Arbeitnehmer zur Sozialversicherung (Sozialversicherungsdokument E 101 nach der VO [EWG] 1408/71, Sozialversicherungsdokument A1 nach der VO [EG] 883/2004) sowie Lohnunterlagen vorzuweisen (Bereithaltepflichten gemäß § 7b Abs 5 AVRAG und nach der geltenden Rechtslage §§ 21 und 22 LSD-BG).
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