Allgemeines, News
Schreibe einen Kommentar

Tätigkeit des Chefdirigenten und künstlerischen Leiters eines Orchesters

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Beim Chefdirigenten und künstlerischen Leiter eines Orchesters, der die von ihm dirigierten Werke frei auswählen kann und für Absagen kein Honorar erhält, überwiegen die Merkmale der Selbständigkeit. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der ganze Artikel (PV-Info 3/2018, 17) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.