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Abfertigung alt bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Kinderbetreuung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Reduktion der Normalarbeitszeit aufgrund von Betreuungs­pflichten gegenüber nicht schul­pflichtigen Kindern und liegen die Voraussetzungen des MSchG bzw des VKG nicht vor, so kommt eine Anwendbarkeit des § 14 AVRAG in Betracht (OGH 25. 7. 2017, 9 ObA 41/17w). Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.

Mag. Sabine Waiss ist als Juristin mit dem Schwerpunkt Arbeits­recht für die Umweltbundesamt GmbH tätig.

Der ganze Artikel (PV-Info 2/2018, 20) als PDF und bei Lindeonline.

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