Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Reduktion der Normalarbeitszeit aufgrund von Betreuungspflichten gegenüber nicht schulpflichtigen Kindern und liegen die Voraussetzungen des MSchG bzw des VKG nicht vor, so kommt eine Anwendbarkeit des § 14 AVRAG in Betracht (OGH 25. 7. 2017, 9 ObA 41/17w). Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.
Mag. Sabine Waiss ist als Juristin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht für die Umweltbundesamt GmbH tätig.
Der ganze Artikel (PV-Info 2/2018, 20) als PDF und bei Lindeonline.
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