Mit Erlass des BMF wurden die jüngsten gesetzlichen Änderungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Im Folgenden werden die für die Personalverrechnung relevanten wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungserlass 2017 dargestellt. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Mit Erlass des BMF vom 18. 12. 2017, BMF-010222/0111-IV/7/2017, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2016 (AbgÄG 2016), BGBl I 2016/117, des Innovationsstiftungsgesetzes (ISG), BGBl I 2017/28, des Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes (SV-ZG), BGBl I 2017/125, des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden, BGBl I 2017/83, des Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetzes 2017 (MitarbeiterBetStG 2017), BGBl I 2017/105, die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2016 sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.
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