Der vorliegende Beitrag behandelt insbesondere die mit 1. 1. 2018 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, welche durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2017/351, ausgegeben am 5. 12. 2017, erfolgte. Lesen Sie den Beitrag von Rudolf Grafeneder in der aktuellen PV-Info.
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