Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeitsverhältnis (für das eine Kündigungsmöglichkeit nicht vereinbart wurde) sind durch die gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist und den Kündigungstermin begrenzt (OGH 30. 5. 2017, 8 ObS 4/17x). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort unter anderem Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 16. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.
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