Pauschalregelungen wie jene für die Ermittlung des Anspruchs auf das Pendlerpauschale haben es generell an sich, dass vom Gesetzgeber gewisse Ungenauigkeiten bewusst in Kauf genommen werden, um das Ziel der Vereinfachung erreichen zu können. Diese Ungenauigkeiten wirken sich manchmal zum Vorteil und manchmal zum Nachteil der Betroffenen aus.
Die Notwendigkeit einer oftmals schwierigen exakten Untersuchung oder einer Naturstreckenmessung, ob eine bestimmte Wegstrecke knapp unter oder knapp über einer gesetzlichen Entfernungsgrenze liegt, soll dadurch vermieden werden. Damit hat aber das Ergebnis des Pendlerrechners Vorrang vor einer Naturstreckenmessung. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
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