Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

in dieser „Vor-Wahlausgabe“ der PV-Info informieren wir Sie über aktuelle Gesetzes­änderungen, die noch in der nunmehr zu Ende gehenden Legislaturperiode beschlossen wurden. Thomas Kiesenhofer hat die näheren Details zur neuen Mitarbeiterbeteiligungs­stiftung für Sie zusammengestellt. Fraglich ist für mich, ob dieses Modell wirklich der große Renner werden kann, angesichts einer überschaubaren Anzahl von Aktien­gesellschaften in Österreich.

Weiters wurde – wieder einmal – das BUAG novelliert. Die Informationen dazu hat – wie gewohnt – Rudolf Grafeneder zusammengestellt. Passend zum Thema „Bau“ zeigt Christoph Wiesinger am Beispiel eines Falles zum Kollektiv­vertrag für Bauarbeiter, wie rasch Unterentlohnung drohen kann, wenn nicht sorgfältig zwischen Facharbeiter- und Nichtfacharbeitertätigkeit unterschieden wird. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Bereich „Bau“ steht die Frage, wie eine Abfertigung alt zu bemessen ist, wenn es zu einem Wechsel von einer BUAG- zu einer Nicht -BUAG-Tätigkeit kommt. Auch diese Entscheidung des OGH hat Christoph Wiesinger für Sie kommentiert.

Last but not least informieren wir Sie in unserer Rubrik „Kurz notiert“ über die allerjüngste Gesetzes­änderung, nämlich die „Verländerung“ des Wohnbauförderungsbeitrags. Ob dies tatsächlich zu einer Vereinfachung der Lohnver­rechnung beitragen wird, sei dahingestellt.

Erwähnen möchte ich noch eine der letzten Gesetzesinitiativen, nämlich die Gleich­stellung von Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf Kündigungs­fristen und Kündigungstermine, Entgeltfort­zahlung im Krankheitsfall und bei Dienstverhinderungen aus persönlichen Gründen. Es sieht so aus, als ob uns die nächste Bundesregierung wiederum mit einigen Änderungen in der Personalver­rechnung beglücken könnte. Vielleicht wird ja auch alles einfacher werden?

Ihre Monika Kunesch

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