Mittels der in der letztwöchigen Nationalratssitzung mehrheitlich beschlossenen Novelle zum IESG und zum BAG sollen künftig Internatskosten für Berufsschüler von Betrieben übernommen und letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds bedeckt werden.
Der Fonds weise eine ausreichende Deckung zur Finanzierung der neuen Förderung auf, wird im entsprechenden Initiativantrag festgehalten, wobei man mit jährlichen Kosten von rund 50 Mio Euro rechnet. Beseitigt werden soll damit auch die derzeitige Ungleichbehandlung von Lehrlingen, die abhängig von Lehrberuf und Kollektivvertrag unterschiedlich finanziell belastet werden. So seien im Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft der Privatangestellten in 35 Kollektivverträgen die Internatskosten vom Betrieb zu übernehmen, in 45 Kollektivverträgen habe sie hingegen der Lehrling selbst zu tragen.
Laut BAG müsse der Ausbildungsbetrieb bisher lediglich für die Differenz zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung aufkommen. Ergänzt wurde die Gesetzesinitiative durch einen Abänderungsantrag der SPÖ, der zum einen klarstellt, dass Gebietskörperschaften von der Regelung ausgenommen sind. Mit der Begründung, dass Mittel des Insolvenz-Entgelt-Fonds aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert werden, umfasst die Abänderung als Ausgleich für Arbeitgeber zum anderen einen gänzlichen Entfall der sogenannten Kündigungsabgabe ab 2020. Dieser Punkt wurde getrennt abgestimmt und mehrheitlich angenommen.