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Für Geburten nach dem 31. 12. 2001 und vor dem 1. 1. 2010 kann bis zum Ablauf des siebten Kalenderjahres, das dem Jahr der Geburt des Kindes folgt die Rückzahlung schlagend werden. (Bild: © iStock)

Für Geburten nach dem 31. 12. 2001 und vor dem 1. 1. 2010 kann bis zum Ablauf des siebten Kalenderjahres, das dem Jahr der Geburt des Kindes folgt die Rückzahlung schlagend werden. (Bild: © iStock)

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