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Urlaubs­vereinbarung und bereits gekündigtes Arbeits­verhältnis

(Bild: © iStock)

Das rechtliche Gebot, dass Urlaub stets zu vereinbaren ist, gilt ebenso während einer längeren Kündigungs­frist. Auch bei einer Dienstfrei­stellung kann der Arbeitnehmer nicht zum Urlaubsverbrauch gezwungen werden ( OGH 28. 3. 2017, 8 ObA 20/17z). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2017, 12) als PDF und bei Lindeonline.

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