Nutzt ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug, das ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und für das ein Sachbezug abgerechnet wurde, auch für dienstliche Fahrten im Rahmen eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses, führt die Nutzung im zweiten Dienstverhältnis zu Werbungskosten. Der Einsatz ist mit dem Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder mit einem entsprechenden Anteil davon zu bewerten ( VwGH 27. 4. 2017, Ra 2016/15/0078). Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Der ganze Artikel (PV-Info 9/2017, 8) als PDF und bei Lindeonline.
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